UILPA-SGKOEV

Bozen, 22. Juli 2007

PRESSEMITTEILUNG :

Endlich wird die Zweisprachigkeitszulage für die Beschäftigten der Ministerien angepasst !

Am späten Samstag Abend, den 14. Juli 2007, wurde der Vorschlag für die Erneuerung des gesamtstaatlichen Arbeitskollektivvertrages des Bereiches Ministerien 2006/2009 und des wirtschaftlichen Teiles im Biennium 2006/2007 in Rom unterschrieben.

Dieser Vorschlag sieht folgende monatliche Erhöhungen der Zweisprachigkeitszulage für alle in Südtirol im Bereich Ministerien Beschäftigten ab dem 31.12.2007 vor :

mit Universitätsdiplom (Laufbahn A) + 17,20 €uro

mit Hochschulediplom (Laufbahn B) + 14,34 €uro

mit Mittelschulabschluß (Laufbahn C) + 11,49 €uro

mit Grundschulabschluß (Laufbahn D) + 10,32 €uro

Die Fachgewerkschaften CGIL FP/AGB OEB und UIL PA/SGK OEV dieser Provinz hatten vorgeschlagen, dass das Maß der Zweisprachigkeitszulage, welches seit 1997 unverändert ist, auf die Inflationsrate angepaßt würde und dass diese zur wirtschaftlichen Grundentlohnung gezählt und anerkannt würde (sie wurde vor 46 Jahren eingeführt!). Und dies wie es im Kollektivvertrag des Personals der Region Trentino-Südtirol geschieht, indem diese Zulage nach der Vertragsdynamik in jedem Biennium erhöht wurde und dieses Lohnelement zur Grundbehandlung zählt. Zudem besteht auch im Gesamtstaatlichen Arbeits-Kollektiv-Vertrag (GAKV) der nicht wirtschaftlichen öffentlichen Körperschaften ein ausdrücklicher Verweis auf den Kollektivvertrag der Region.

Wir machen außerdem mit Befriedigung aufmerksam, dass bei der Verhandlung mit der gesamtstaatlichen öffentlichen Verhandlungsagentur ARAN endlich auch die Vertretung des Regierungskommissars von Bozen anwesend war, wie dies vom DPR 752/1976 festgelegt wurde und wie es schon mehrere Male von den Fachgewerkschaften des AGB/CGIL und der SGK/UIL gefordert wurde, um einen positiven Verhandlungsabschluss zu bewirken.

Rechtzeitig und konkret war ebenso der Eingriff des Senators Oskar Peterlini für die Beschäftigten der drei Sprachgruppen der Bereiche Ministerien in dieser Provinz, mit seiner Anmerkung an den Präsidenten der ARAN, sowohl die Anpassung der Zweisprachigkeitszulage aber auch ihre Umwandlung in ein Grundlohnelement zu unterstützen.

Obwohl die nun beschlossene Erhöhung der Zweisprachigkeitszulage nicht die ganze Inflationsrate abdeckt, die in diesen Jahren vorhanden war, betonen wir, dass das erzielte Ergebnis Frucht einer langen Arbeit auf verschiedenen institutionellen und gewerkschaftlichen Ebenen war und dies daher auf jeden Fall einen Forschritt darstellt, da nach der Einführung der Verhandungspraxis auch in den Öffentlichen Verwaltungen dies der erste gesamtstaatliche Kollektivvertrag ist, welcher die Zweisprachigkeitszulagen anpaßt.

Das Thema der Zweisprachigkeit, bezüglich der Auszahlungsmodalität der Zweisprachigkeitszulage sowie die Definition seiner juristischen Natur, bleiben noch zwei offene Fragen. Auch die gesamtstaatlichen Fachgewerkschaften haben dazu die bisherigen Antworten und Ergebnisse als ungenügend betrachtet und sich daher vorbehalten, in einem nächsten Zusatz-Abkommen zum GAKV, diese Fragen zusammen mit anderen Forderungen zu diskutieren und möglichst zu definieren.

Für die Landessekretariate


CGIL/AGB FP /ÖB UIL/SGK PA/ÖV

Doriana Pavanello – Cristina Girardi


CGIL/AGB/FP/ÖB UIL/SGK/PA/ÖV

Via Roma 79 – 39100 Bolzano Via Roma 84/C – 39100 Bolzano
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