RENTEN-NEUORDNUNG 2007

Wie verändert sich das Lebensalter für den Eintritt in die Dienstaltersrente in Italien ?

DERZEITIGE DIENSTALTERSRENTENNORMEN bis zum 31.12.2007 :

57 Jahre Alter und 35 Rentenversicherungsbeitragsjahre

Maroni-Gesetz Jahr 2004

Abkommensprotokoll vom 23.07.2007

Ab 1. Jänner 2008 wurde trotz gewerkschaftlicher Proteste gesetzlich beschlossen, das Mindestalter zum Eintritt in die Dienstaltersrente (35 Jahre eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge) von bisher 57 Jahren auf 60 Jahren anzuheben. Bei 40 Jahren Sozial - und Rentenversicherungsbeiträgen blieb der Eintritt in die höchst mögliche Dienstalters-rente unabhängig vom Alter aufrecht.

Ab 1. Jänner 2012 wurde das Mindestalter für die Dienstaltersrente auf 61 Jahre und 35 Jahre Rentenversicherungszeiten angehoben.

Ab 1. Jänner 2014 wurde das Mindestalter für die Dienstaltersrente auf 62 Jahre und 35 Jahre Rentenversicherungszeiten angehoben.

Es war eine Überprüfung der erzielten Ein-sparungen vorgesehen.

Die Dienstaltersrente mit 40 Rentenbeitrags-jahren bleibt so wie vorher aufrecht.

Die „Austrittsfenster“ aus dem Arbeitsleben bei Dienstaltersrenten, sowohl nach 35 aber auch nach 40 Rentenversicherungsjahren wurden für alle von vorher 4 pro Kalenderjahr auf 2 reduziert.

Das gesetzliche Rentenalter ist auf 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen festgelegt.

Ab 1. Jänner 2008 wird das Mindestalter zum Eintritt in die Dienstaltersrente nach 35 Jahren Rentenversicherungszeit auf 58 Jahren ange-hoben.

Ab 1. Juli 2009 wird der Anspruch auf Dienst-altersrente mit dem Erreichen der „Quote 95“ erreicht, in dem die gesamte rentenversicherte Lebensarbeitszeit mit dem Lebensalter zusammengezählt wird. Dabei darf das Lebensalter nicht unter 59 Jahren liegen. (z.B. 59 Jahre Alter und 36 Rentenversicherungsjahre oder 60 Jahre Alter und 35 Rentversicherungs-jahre).

Ab 1. Jänner 2011 wird die notwendige Quote zur Dienstaltersrente auf 96 angehoben. Dabei wird das notwendige Mindestlebensalter auf 60 Jahre angehoben. (z.B. 60 Jahre Alter und 36 Jahre Rentenversicherungsbeiträge oder 61 Jahre Alter und 35 Jahre Rentenversicherungs-beiträge).

Ab 1. Jänner 2013 wird die notwendige Quote zur Dienstaltersrente auf 97 angehoben. Dabei wird das notwendige Mindestalter auf 61 Jahre angehoben. ( z.B. 61 Jahre Alter und 36 Jahre eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder 62 Jahre Alter und 35 Jahre Rentenversicherungs-beiträge).

Vor diesem letzten Schritt wird eine Über-prüfung der erzielten Rentenausgaben-einsparungen in Italien vorgenommen. Falls diese bedeutend sein sollten, dann könnte auch die nun eingeführte Norm, eben die Quote 96, welche ab 1. Jänner 2011 gelten wird, beibehalten werden.

Die Möglichkeit des Eintritts in die maximale Dienstaltersrente nach 40 Rentenversicherungs-jahren bleibt aufrecht. Für diese Rentenantritte sollen die 4 Termine pro Kalenderjahr (1. April, 1. Juli, 1.Oktober, 1 .Jänner) aufrecht bleiben, während für die oben erwähnten Ansprüche weiterhin 2 Austrittstermine (1.Juli, und 1.Jänner) pro Kalenderjahr wie im Maronigesetz vorgesehen, aufrecht bleiben sollen.

Die Arbeiter, welche besonders schwierige und gesundheitsgefährdende Arbeiten durchführen, erhalten nach wie vor die Möglichkeit, mit den bisherigen Bestimmungen, einem Mindest-Alter von 57 Jahren und mindestens 35 Rentenversicherungsbeitragsjahren in Rente ein-zutreten.

Das gesetzliche Rentenalter wird weiterhin in Italien bei 65 Jahren Lebensalter für Männer und 60 Jahren für Frauen beibehalten.

Eine Kommission soll die Möglichkeiten der Schaffung neuer Termine für den Eintritt in die Altersrente studieren und diese Vorschläge dann der Regierung in Rom unterbreiten.

SGK-UIL Dokumentation Juli 2007 Text von Christian Troger

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