


Die Südtiroler Gewerkschaftsbünde – Le Confederazioni sindacali dell‘Alto Adige
Die gesamtstaatlichen Gewerkschaftsbünde haben mit der Regierung Prodi ein Abkommen zu wichtigen Neuerungen im Sozialsystem Italiens getroffen. Dieses betrifft die Bereiche Renten, Arbeitsmarkt, soziale Absicherung, Maßnahmen für Jugendliche sowie die nachhaltige Entwicklung.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte des Abkommens vom 23. Juli 2007:
RentnerInnen
jährlich eine einmalige Auszahlung mit der 13.ten Monatsrente für BezieherInnen von niedrigen Renten mit mindestens 64 Jahren Alter, abgestuft nach Beitragsjahren (von 262 bis 392 €uro für 2007 und 336 bis 504 €uro netto ab 2008)
bessere jährliche Angleichung niedriger bis mittlerer Renten (bis zu 5 Mal den Mindestrentenbetrag) an die Lebenshaltungskostenentwicklung
die Regierung verpflichtet sich, die Bestimmungen zum Verbot der Vereinbarkeit von lohnabhängiger Arbeit und Rente zu überarbeiten
Sozialmaßnahmen
Höheres Arbeitslosengeld (auch mit verringerten Voraussetzungen) für einen längeren Zeitraum mit Anrechnung von Rentenersatzbeiträgen
Beschäftigte
Rentenreform mit Abschwächung des „scalone“ und Überarbeitung der Vorruhestandsregeln für Schwer- und SchwerstarbeiterInnen
Sozialbeitrags- und Steuererleichterungen für Einkommen aus der zweiten Verhandlungsebene
Jugendliche
Vorteile bei der Zusammenlegung von Rentenbeiträgen aus verschiedenen Rentenkassen
Günstigere Bedingungen für den rentenmäßigen Rückkauf der Studienzeiten
Höhere Rentenbeiträge für Projektarbeit und freie Mitarbeit
Arbeitsmarkt
Überarbeitung der kritischen Punkte des Arbeitsmarktgesetzes, insbesondere mehr Schutz bei ver-schiedenen Arbeitsformen, insbesondere der atypischen Arbeitsverhältnisse. Die „Arbeit auf Abruf“ soll abgeschafft werden. Wer mindestens 6 Monate bei einem Betrieb befristet angestellt ist, hat ein Jahr lang Vorrang bei unbefristeten Einstellungen im selben Betrieb.
Beschäftigungsfördermaßnahmen für Frauen, Jugendliche und ArbeitnehmerInnen über 50
Das Abkommen vom 23. Juli 2007 ist für CGIL/AGB, SGBCISL, SGK-UIL und ASGB eine positive Vereinbarung und ein sozialpartnerschaftlicher Erfolg. Die Gewerkschaften konnten im Sinne einer generationsübergreifenden, sozialen Gerechtigkeit über den Verhandlungsweg zahlreiche Rechte und Schutzmaßnahmen für eine breite Bevölkerungsschicht erreichen. Eine größere Flexibilisierung des Rentenanspruchs und ein höheres Gewicht der Beitragsjahre gegenüber dem Alter oder andere Maßnahmen für eine freiere Entscheidung des Rentenantritts waren leider nicht durchzusetzen.
Hervorzuheben sind die Maßnahmen zugunsten einer besseren Rentenabsicherung für Jugendliche, ein erster Schritt für die Überarbeitung der atypischen Arbeitsformen aus dem Gesetz Nr. 30/2003, eine Förderung der zweiten Verhandlungsebene sowie die Erhöhungen der kleinen und mittleren Renten.
Trotz schlechter finanzieller Rahmenbedingungen konnte mit der Regierung eine ausgewogene und gerechtere Rentenreform mit abgestuftem und flexibleren Rentenantritt vereinbart werden. Insbesondere konnte die drohende sprunghafte Erhöhung des Renteneintrittsalters („scalone“) vermieden und gegenfinanziert werden, ohne die zukünftigen Generationen zu belasten.
Während etwa die Erhöhung der Mindestrenten durch das Dekret über die Steuermehreinnahmen bereits enthalten ist, muss die Rentenreform im Herbst 2007 erst noch durch die Parlamentsinstanzen.
Wir rufen alle ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen auf sich für das Abkommen mit der Regierung auszusprechen, denn es beinhaltet Verbesserungen und stärkt den sozialen Dialog zwischen Regierung und Gewerkschaft.
Bozen, am 10.9.2007